Wenn Sie bei uns ein Hörgerät kaufen, helfen wir Ihnen zu verstehen, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und wie Sie von unseren attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten profitieren können.
Wenn Sie bei uns ein Hörgerät kaufen, helfen wir Ihnen zu verstehen, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und wie Sie von unseren attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten profitieren können.
Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Arzt, um einen kostenlosen Hörtest in einem unserer Hörcenter zu machen. Nach Abschluss des Hörtests benötigen Sie jedoch eine Überweisung, um eine Erstattung der Kosten für Ihr Hörgerät durch die Krankenkasse zu erhalten.
Unser Expertenteam steht Ihnen dabei zur Verfügung.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter ein Hörgerät kaufen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse. Je nach Krankenkasse kann dieser Betrag variieren. Der Festbetrag, den Krankenkassen übernehmen, liegt bei bis zu 741 Euro.
Wir beraten Sie gerne zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wenn Sie ein Paar Hörgeräte bei einem unserer Partner kaufen, können wir Ihnen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Hörgeräte und einen flexiblen Zahlungsplan anbieten. So können Sie Ihre Hörgeräte im Laufe der Zeit bezahlen und müssen nicht alles auf einmal bezahlen.
Mit unseren Zahlungs- und Finanzierungsoptionen möchten wir Ihre individuellen Bedürfnisse unterstützen. Je nach Filiale und Partner können unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festpreis von bis 741 Euro pro Hörgerät, zuzüglich einer Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke von 33,50 Euro und einer Servicepauschale für Reparaturarbeiten von ca. 125 Euro alle sechs Jahre. Bei den sogenannten Kassengeräten bezahlen Sie nur die einmalige Zuzahlung von zehn Euro je Hörgerät. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhöht sich die Kostenübernahme auf rund 840 Euro.
Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts durch einen Hörgeräteakustiker. Und für Reparaturen: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten werden die Reparaturen in einem Zeitraum von sechs Jahren übernommen. Nach sechs Jahren lohnt es sich auf ein moderneres Gerät umzusteigen, denn die Technologie entwickelt sich in diesem Zeitraum schon immens weiter und Ihr neues Gerät wird Ihnen sehr wahrscheinlich ein besseres Erlebnis bieten können.
Für höherwertige Geräte, die Akku, Bluetooth-Verbindung zum Handy und ein angenehmeres Raumklangerlebnis bieten, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen. Ob das von der Krankenkasse bezahlte Grundmodell ausreicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden.
Für Hilfe bei der Auswahl eines Geräts und für Beratung zu Finanzierungsoptionen, stehen Ihnen unsere Partner unverbindlich zur Seite.
Ja, alle private Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen Kosten für den Kauf von Hörgeräten.
Wenn Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt haben, dass Hörgeräte für Sie medizinisch notwendig sind, dann sind sie sogar dazu verpflichtet. Die Höhe der Abdeckung hängt jedoch von Ihrem privaten Versicherer ab. Private Krankenversicherungen erstattet in der Regel einen höheren Betrag als gesetzliche Versicherer.
Am einfachsten ist es, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen, inwieweit Ihr Hörgerät abgedeckt ist, und dort nach weiteren Einzelheiten zu fragen. Sie können auch gerne einen Termin bei einem unserer Partner vereinbaren, wenn Sie mit einem unserer Experten sprechen möchten. Je nach Art Ihrer Versicherung können wir Ihnen möglicherweise auch Informationen über die Kostenübernahme geben.
Wenn Sie ein Hörgerät bei unseren Partnern kaufen, erhalten Sie mehr als nur ein hochwertiges Hörgerät. Sie erhalten auch Folgendes:
Buchen Sie eine kostenlose Hörberatung